Prüfdienste/CE-Kennzeichnung
Unser Prüfdienstangebot
Für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln ist eine wiederkehrende Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand zwingende Voraussetzung. Unternehmen, Arbeitgeber und Betreiber von Werkzeugen, Geräten, Maschinen, Regalen und Leitern sowie Anlagen aller Art sind verpflichtet, regelmäßige Prüfungen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Auch bei Spielplätzen gelten Sicherheitsvorschriften die einzuhalten sind.
Leitern und Tritte sind regelmäßig (jährlich) durch eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Hierzu gehören insbesondere Schachtleitern, Steigleitern, Obstleitern, Holzleitern, Steigeisengänge, Schiebepodeste und sonstige Tritte.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Vorschrift 3 sieht eine Prüfungspflicht für alle elektrischen Geräte, Maschinen, Kontroll- und Sicherheitssysteme, Präsentationstechnik und Überspannungsschutzanlagen vor.
Für sicheres Spiel und Spaß auf Spielplätzen und Freizeitanlagen sind diese frei von Verletzungsgefahren zu gestalten und zu erhalten. Betreiber von Spielplätzen sind daher zu regelmäßigen Kontrollen, Inspektionen und Wartungen der Einrichtungen verpflichtet. Verantwortlich für die Spielplatzsicherheit ist der Betreiber der Anlage. Er ist daher verpflichtet, diese regelmäßig kontrollieren und warten zu lassen.
Lassen Sie sich beraten
Wir beraten Sie gern umfassend zu Ihren gesetzlichen Verpflichtungen und erstellen Ihnen ein individuelles und maßgeschneidertes Angebot.
CE-Kennzeichnung
Wir beraten Sie auf dem Weg zu einer sicheren CE-Kennzeichnung für neue oder veränderte Produkte und Maschinen. Als Beratungsunternehmen unterstützen wir Sie abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse, angefangen bei Risikobeurteilungen über Betriebsanleitungen bis hin zu Konformitätsbewertungsverfahren und anschließenden CE-Kennzeichnung.
Unsere Schwerpunkte:
- Übernahme der Aufgaben des CE-Beauftragten bzw. CE-Koordinators.
- Durchführung von CE-Kennzeichnungsverfahren in den Phasen:
- Ermittlung der für die Anlagen zutreffenden Gesetze, Verordnungen, Normen (Normenrecherche)
- Beratung und Begleitung bei der Durchführung der Risikobeurteilung (bspw. DIN EN ISO 14971)
- Beratung und Begleitung bei der Erarbeitung der relevanten Dokumentation
- Beratung und Begleitung bei der Gestaltung der Betriebsanleitungen (EN 82079-1)
Vorgehen am Beispiel eines CE-Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenrichtlinie.
IST-AUFNAHME:
- Abstimmung und Besichtigung der Maschine vor Ort. Einsichtnahme in vorhandene Unterlagen.
- Einordnung der Maschine als Einzelmaschine oder verkettete Maschine.
- Abstimmung zum konkreten organisatorischen und zeitlichen Vorgehen.
EINORDNUNG DER MASCHINE:
- Sichtung der zutreffenden Richtlinie sowie angrenzender Richtlinien.
- Einordnung der Maschine in das betreffende Regelwerk.
- Einstufung der Maschine.
NORMENRECHERCHE:
- Recherche der zutreffenden harmonisierten Normen.
- Sichtung der Normen und Erarbeitung der zu beachtenden Inhalte.
- Erstellung einer Normenliste.
RISIKOBEURTEILUNG
- Beginn der Erarbeitung der Dokumentation zum CE-Konformitätsbewertungsverfahren.
- Beratung zu den Risiken der Maschine und deren Minimierung.
- Erarbeitung der Risikobeurteilung.
BEDIENUNGSANLEITUNG
Unterstützung bei der Erarbeitung der Bedienungsanleitung der Maschine.
TECHNISCHE DOKUMENTATION
- Zusammenstellung der technischen Dokumentation nach Anforderung der Richtlinie.
- Erstellung der Konformitätserklärung.