Alleinarbeit – Was ist das?
In der heutigen Arbeitswelt – und besonders in den industriellen Zweigen – ist man häufig mit gefährlichen Arbeiten konfrontiert. Dazu gehören z.B. das Schweißen und Schneiden in engen Räumen, das Befahren von Silos und ähnlich beengten Räumen, das Arbeiten an erhöhten Plätzen, oder der Umgang mit giftigen, ätzenden, oder leicht brennbaren Stoffen. Die Gefahrenpotenziale solcher Tätigkeiten sind in der Regel leicht ersichtlich und können durch angemessene Maßnahmen auf ein Minimum reduziert werden.
Ein zentraler Faktor, welcher das Gefahrenpotenzial dieser und ähnlicher Tätigkeiten vervielfältigen kann und trotzdem häufig wenig Beachtung findet, ist die Alleinarbeit. Laut der DGUV liegt Alleinarbeit vor, „wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt.“ (DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“, Abs. 2.7).
→ Tritt in einer solchen Situation ein Unfall oder anderweitige Notlage auf, ist die betroffene Person, ohne die notwendigen Vorkehrungen, komplett auf sich gestellt – dies kann zu verheerenden Folgen führen.

Deshalb ist es unerlässlich, im Falle von Alleinarbeit zuvor eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um die vergrößerten oder zusätzlich entstehenden Risiken und Herausforderungen zu erkennen. Basierend darauf entwickelt der Arbeitgeber organisatorische und technische Maßnahmen zur Gefahrenminderung und setzt diese um.
In unserer Monatsinformation (Hier herunterladen) für den September gehen wir darum ins Detail zum Thema „Alleinarbeit“.
Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt
Die am 10. September in Kraft getretene Änderung zur Corona-Arbeitsschutzverordnung (Hier Herunterladen) enthält neu:
- die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren,
- die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen
- sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen.
Ansonsten gelten die bestehenden Arbeitsschutzregeln fort.
Das Robert-Koch-Institut veröffentlichte darum ein Faktenblatt zum Impfen (Hier Herunterladen), welches die wichtigsten Infos zur Corona-Impfung zusammenfasst und zur Impfaufklärung im Betrieb geeignet ist.