Grundlagen des sicheren Umgangs mit kraftbetätigten Türen und Toren
- Kraftbetätigte Türen und Tore sind heute in den meisten Lager- und Produktionshallen, aber auch in vielen Büros und öffentlichen Einrichtungen vorzufinden.
- Sie gelten gemäß der Europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als Maschinen und unterliegen damit gewissen technischen Vorgaben sowie einer regelmäßigen Prüfpflicht.
- Ziel dessen ist die Minimierung des Nutzungsrisikos solcher Einrichtungen bei gleichzeitig maximaler Zuverlässigkeit und Sicherheit.
Unerlässlich – Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore
- Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.
- Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.
- Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden.
Weitere wissenswerte Informationen zu kraftbetätigten Türen und Toren finden Sie in unserer Monatsinformation (Hier Herunterladen) für den August 2021.
Unsere bisherigen Newsletter und Monatsinfos finden Sie zudem auf unserer Webseite.
